Instanz-Urteil im Mietrecht
Leihe einer Einbauküche im Mietvertrag
Negativ für Vermieter
Aktenzeichen:
7 C 442/22
Urteil vom:
22.06.2023
Amtsgericht Besigheim, Urteil vom 22.06.2023, Az. 7 C 442/22
Im konkreten Fall wurde die folgende Regelung im Mietvertrag verwendet:
„Die Einbauküche ist nicht Bestandteil des Mietvertrags. Sie gehört dem Vermieter und wird dem Mieter kostenlos zum Gebrauch überlassen. Für Instandhaltungen und Reparaturen muss der Mieter aufkommen.“
Diese Regelung ist nach Ansicht des Amtsgericht Besigheim unwirksam.
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