Amtsgericht Köln, Urteil vom 28.08.2024, Az. 213 C 61/24
Instanz-Urteil im Mietrecht
Keine Eigenbedarfskündigung bei überwiegend gewerblicher Nutzung
Negativ für Vermieter
Aktenzeichen:
213 C 61/24
Urteil vom:
28.08.2024
Amtsgericht Köln, Urteil vom 28.08.2024, Az. 213 C 61/24
"Will der Vermieter bzw. eine Person aus dem privilegierten Personenkreis die Wohnung nur teilweise für eigene Wohnzwecke, überwiegend oder sogar vollständig für gewerbliche Zwecke nutzen, kann eine Kündigung nicht auf § 573 Abs. 2 Nr. 2 gestützt werden. Vielmehr ist in diesen Fällen unter Umständen ein Kündigungsgrund nach § 573 Abs. 1 S. 1 BGB anzunehmen."
>> Beachten Sie hierzu auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.04.2024 (Az. VIII ZR 286/22).
Zum Volltext des Urteils
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