Instanz-Urteil im Mietrecht
Multifunktionale Rauchwarnmelder: Keine Modernisierung
Negativ für Vermieter
Aktenzeichen:
5 C 85/26
Urteil vom:
04.09.2026
Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 04.09.2026, Az. 5 C 85/26
"Nachdem nicht alle im … vereinigten Funktionalitäten eine Wohnwertverbesserung darstellen, ist der Einbau der Geräte von den Klägern nach den oben dargestellten Maßgaben nicht als Modernisierungsmaßnahme gemäß § 555b Nr. 4 und Nr. 5 BGB zu dulden. Nachdem die Voraussetzungen des § 555b BGB nicht vorliegen, ist auch nicht darüber zu entscheiden, ob mit Blick auf etwaige Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen eine unzumutbare Härte gemäß § 555d Abs. 2 BGB vorliegt."
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