Instanz-Urteil im Mietrecht

Keine gewerbliche Nutzung einer Wohnung bei Angabe im Impressum

Negativ für Vermieter
Aktenzeichen: 49 C 213/25
Urteil vom: 19.12.2025

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 19.12.2025, Az. 49 C 213/25


"Die vom Kläger monierte Tätigkeit des Beklagten fällt unter den Begriff des Wohnens. Ohne besondere Vereinbarung darf ein Mieter in der Wohnung eine Erwerbstätigkeit ausüben, sofern diese nicht nach außen in Erscheinung tritt."

Volltext des Urteils

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 19.12.2025, Az. 49 C 213/25
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