Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 19.12.2025, Az. 49 C 213/25
Instanz-Urteil im Mietrecht
Keine gewerbliche Nutzung einer Wohnung bei Angabe im Impressum
Negativ für Vermieter
Aktenzeichen:
49 C 213/25
Urteil vom:
19.12.2025
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 19.12.2025, Az. 49 C 213/25
"Die vom Kläger monierte Tätigkeit des Beklagten fällt unter den Begriff des Wohnens. Ohne besondere Vereinbarung darf ein Mieter in der Wohnung eine Erwerbstätigkeit ausüben, sofern diese nicht nach außen in Erscheinung tritt."
Volltext des Urteils
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