Instanz-Urteil im Mietrecht

Untermiete: Kein Erlaubnisanspruch, wenn Mieter zu überlassenden Teil der Mietsache nicht bezeichnet

Positiv für Vermieter
Aktenzeichen: 67 S 87/21
Urteil vom: 15.07.2021
Nach Beschluss des Landgerichts Berlin vom 15.07.2021, Az.67 S 87/21 genügt ein auf die teilweise Gebrauchsüberlassung der Mietsache gerichteter Antrag des Mieters nur dann den Anforderungen des § 553 BGB, wenn er auch Angaben zum räumlichen Überlassungskonzept des Mieters enthält.

Volltext der Entscheidung

Landgericht Berlin, Beschluss vom 15.07.2021, Az. 67 S 87/21
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