Instanz-Urteil im Mietrecht

Leihweise Überlassung einer Einbauküche im Mietvertrag möglich

Positiv für Vermieter
Aktenzeichen: 18 C 182/17
Urteil vom: 14.11.2017

Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 14.11.2017, Az. 18 C 182/17

Im Rahmen einer Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB ist dabei zu berücksichtigen, dass der Vermieter nicht zu der Bereitstellung einer Einbauküche im Rahmen eines Wohnungsmietverhältnisses verpflichtet ist, sodass es auch unbedenklich ist, wenn er eine Einbauküche lediglich zur Nutzung überlässt, ohne dass diese zur Mietsache gehört, sodass dem Vermieter weder Instandsetzungs- und Instandhaltungspflichten trifft und die Einbauküche auch nicht im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens zu berücksichtigen ist.

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AG Neukölln, Urteil vom 14.11.2017, Az. 18 C 182/17
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