Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 31.07.2025, Az. 10 U 78/25
Instanz-Urteil im Mietrecht
Gewerberaum: Vertragsanpassung als Folge der COVID-19-Pandemie
Positiv für Vermieter
Aktenzeichen:
10 U 78/25
Urteil vom:
31.07.2025
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 31.07.2025, Az. 10 U 78/25
Amtliche Leitsätze:
1.
Ein gewerblicher Mieter, dessen Betrieb wegen hoheitlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beschränkt war, kann grundsätzlich nicht nach § 313 BGB verlangen, dass der mit einer festen Laufzeit abgeschlossene Mietvertrag dahin angepasst wird, dass die Laufzeit des Vertrages verlängert wird.
Ein gewerblicher Mieter, dessen Betrieb wegen hoheitlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beschränkt war, kann grundsätzlich nicht nach § 313 BGB verlangen, dass der mit einer festen Laufzeit abgeschlossene Mietvertrag dahin angepasst wird, dass die Laufzeit des Vertrages verlängert wird.
2.
Ein Anspruch auf Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Mieter detailliert darlegt, welche konkreten pandemiebedingten Nachteile ihm entstanden sind und dass ein Festhalten am unveränderten Vertrag unzumutbar ist.
Ein Anspruch auf Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Mieter detailliert darlegt, welche konkreten pandemiebedingten Nachteile ihm entstanden sind und dass ein Festhalten am unveränderten Vertrag unzumutbar ist.
Zum Volltext der Entscheidung
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