Instanz-Urteil im Mietrecht

In Mietsache vereinbarter Mietaufhebungsvertrag ist nicht widerrufbar

Positiv für Vermieter
Aktenzeichen: 67 S 213/24
Urteil vom: 19.02.2025

LG Berlin II (Zivilkammer 67), Hinweisbeschluss vom 19.02.2025, Az. 67 S 213/24

"Entgegen der von den Beklagten vertretenen Ansicht stand ihnen kein Recht zum Widerruf dieser Vereinbarung zu. Ein solches Widerrufsrecht ergibt sich weder aus § 355 Abs. 1 BGB, noch aus einer anderen gesetzlichen Vorschrift. Auch die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung sieht einen späteren Widerruf nicht vor. Aus diesem Grunde sind beide Parteien an die Einhaltung ihrer Pflichten aus der am 29.6.2023 geschlossenen Vereinbarung gebunden Die zwischen den Parteien geschlossene Auflösungsvereinbarung unterfällt auch zur Überzeugung der Kammer nicht dem Anwendungsbereich des § 312 Abs. 1 BGB, da sich die Beklagten in ihr nicht „zu der Zahlung eines Preises verpflichtet“ haben."

Volltext der Entscheidung

Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 19.02.2025, Az. 67 S 213/24
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