Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.03.2025, Az.
12 U 130/24
Instanz-Urteil im Mietrecht
Entsorgung von Abwasser des Nachbarn über das eigene Grundstück muss nicht geduldet werden
Neutral
Aktenzeichen:
12 U 130/24
Urteil vom:
06.03.2025
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.03.2025, Az. 12 U 130/24
"Der Kläger kann vom Beklagten nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB die Beseitigung des Anschlusses an seine Abwasserleitung verlangen, soweit sich die fremde Leitung auf seinem Grundstück befindet."
Volltext der Entscheidung
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