Instanz-Urteil im Mietrecht

Entsorgung von Abwasser des Nachbarn über das eigene Grundstück muss nicht geduldet werden

Neutral
Aktenzeichen: 12 U 130/24
Urteil vom: 06.03.2025

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.03.2025, Az. 12 U 130/24


"Der Kläger kann vom Beklagten nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB die Beseitigung des Anschlusses an seine Abwasserleitung verlangen, soweit sich die fremde Leitung auf seinem Grundstück befindet."

Volltext der Entscheidung

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.03.2025, Az.
12 U 130/24
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