Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.01.2026, Az. 2-13 S 26/24
Instanz-Urteil im Mietrecht
WEG: Entschädigungsanspruch bei Entzug der Nutzungsmöglichkeit der Dachterrasse
Neutral
Aktenzeichen:
2-13 S 26/24
Urteil vom:
15.01.2026
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.01.2026, Az. 2-13 S 26/24
Amtliche Leitsätze:
1.
Der Entzug der Nutzungsmöglichkeit einer Terrasse kann, wenn die Terrasse angesichts ihrer Größe und Gestaltung die Wohnung maßgeblich prägt, zu einem Entschädigungsanspruch nach § 14 Nr. 4 WEG aF führen.
2.
Ein langanhaltender Nutzungsentzug kann in Anwendung des neuen Rechts auch zu einem Aufopferungsanspruch nach § 14 Abs. 3 WEG führen.
Volltext des Urteils
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