Instanz-Urteil im Mietrecht

WEG: Entschädigungsanspruch bei Entzug der Nutzungsmöglichkeit der Dachterrasse

Neutral
Aktenzeichen: 2-13 S 26/24
Urteil vom: 15.01.2026

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.01.2026, Az. 2-13 S 26/24


Amtliche Leitsätze:


1.

Der Entzug der Nutzungsmöglichkeit einer Terrasse kann, wenn die Terrasse angesichts ihrer Größe und Gestaltung die Wohnung maßgeblich prägt, zu einem Entschädigungsanspruch nach § 14 Nr. 4 WEG aF führen.


2.

Ein langanhaltender Nutzungsentzug kann in Anwendung des neuen Rechts auch zu einem Aufopferungsanspruch nach § 14 Abs. 3 WEG führen.

Volltext des Urteils

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.01.2026, Az. 2-13 S 26/24
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