Instanz-Urteil im Mietrecht

E-Auto in Tiefgarage kann in WEG nicht verboten werden

Neutral
Aktenzeichen: 92 C 2541/21
Urteil vom: 04.02.2022

Amtliche Leitsätze:


1. Ein Beschluss der Eigentümerversammlung, der das Abstellen von E-Autos in der Tiefgarage bis auf weiteres untersagt, macht den individuellen Rechtsanspruch des § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG zunichte und verstößt damit gegen ein wesentliches gesetzgeberisches Ziel der WEG-Reform. (Rn. 13)


2. Ein solcher Beschluss verstößt daher gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, auch wenn man zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft als wahr unterstellt, dass die Brandgefahr bei Elektrofahrzeugen größer ist als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. (Rn. 12)

Volltext der Entscheidung

Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 04.02.2022, Az. 92 C 2541/21
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