Instanz-Urteil im Mietrecht

Unterlassungsanspruch in Bezug auf Kamera bei sog. Überwachungsdruck

Neutral
Aktenzeichen: 52 C 76/24
Urteil vom: 04.03.2024

Amtlicher Leitsatz:


Der Grundstückseigentümer kann von dem Nachbarn bereits die Unterlassung der Überwachung seines Grundstücks verlangen, wenn es möglich ist, dass diese das Grundstück erfassen oder auf dieses geschwenkt werden kann.

Volltext des Urteils

Amtsgericht Gelnhausen, Urteil vom 04.03.2024, Az. 52 C 76/24
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