Instanz-Urteil im Mietrecht

Cannabiskonsum kann auch nach Inkrafttreten des Konsum-Cannabis-Gesetzes eine Kündigung rechtfertigen

Positiv für Vermieter
Aktenzeichen: 30 C 196/23
Urteil vom: 30.04.2024

Amtsgericht Brandenburg, Urteil vom 30.04.2024, Az. 30 C 196/23


Amtlicher Leitsatz:

Eine Kündigungsgrund kann auch nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetz – KCanG – grundsätzlich dann gegeben sein, wenn der Bereich der eigenen Wohnung durch die Auswirkungen des Cannabiskonsum überschritten wird, da insofern dann ein Verstoß gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und damit eine erhebliche Störung des Hausfriedens in Betracht kommt (§ 241 Abs. 2, § 535, § 543 Abs. 1, § 549, § 569 Abs. 2, § 573, § 573c, § 574, § 574a BGB unter Beachtung des KCanG).

Zum Volltext der Entscheidung

Amtsgericht Brandenburg, Urteil vom 30.04.2024, Az. 30 C 196/23
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Konsum Cannabis Kündigung neues Gesetz legal

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