Instanz-Urteil im Mietrecht
Aufzug: Keine Mieterhöhung wegen Modernisierung
Negativ für Vermieter
Aktenzeichen:
64 S 123/22
Urteil vom:
06.11.2023
Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 06.11.2023, Az. 64 S 123/22
"Ein Gebrauchsvorteil für eine Wohnung liegt unabhängig von dem Verhalten des jeweiligen Nutzers nur dann vor, wenn sie aufgrund des Einbaus eines Fahrstuhls besser, schneller oder barrierefrei zu erreichen ist. Dies ist hier jedoch nicht der Fall. Ein barrierefreier Zugang für gehbehinderte Personen oder Mieter mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen wurde durch die Installation des Aufzugs nicht geschaffen."
Zum Volltext der Entscheidung
Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 06.11.2023, Az. 64 S 123/22
pdf
Sie haben Fragen oder finden ein Urteil nicht?
Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung in Sachen Mietrecht. Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch wenn es zu spät ist, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat.Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.