Instanz-Urteil im Mietrecht

Aufzug: Keine Mieterhöhung wegen Modernisierung

Negativ für Vermieter
Aktenzeichen: 64 S 123/22
Urteil vom: 06.11.2023

Landgericht BerlinHinweisbeschluss vom 06.11.2023, Az. 64 S 123/22


"Ein Gebrauchsvorteil für eine Wohnung liegt unabhängig von dem Verhalten des jeweiligen Nutzers nur dann vor, wenn sie aufgrund des Einbaus eines Fahrstuhls besser, schneller oder barrierefrei zu erreichen ist. Dies ist hier jedoch nicht der Fall. Ein barrierefreier Zugang für gehbehinderte Personen oder Mieter mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen wurde durch die Installation des Aufzugs nicht geschaffen."

Zum Volltext der Entscheidung

Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 06.11.2023, Az. 64 S 123/22
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