Instanz-Urteil im Mietrecht

Finanzamt darf Mietverträge für Steuererklärung einsehen

Negativ für Vermieter
Aktenzeichen: 3 K 596/22
Urteil vom: 01.02.2023
Das Finanzamt durfte die Steuerpflichtige auch unter Berücksichtigung der Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Vorlage der Mietverträge und der Schreiben über Mietänderungen zum Zwecke der Prüfung der in der Steuererklärung gemachten Angaben auffordern.

Volltext des Urteils

Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 01.02.2023, Az. 3 K 596/22
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