Instanz-Urteil im Mietrecht

Dübellöcher als Überschreitung des mietgemäßen Gebrauchs

Positiv für Vermieter
Aktenzeichen: 9 S 18/20
Urteil vom: 16.07.2020

Nach einem Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 16.07.2020 (Az. 9 S 18/20) ist ein Mieter unabhängig von der Anzahl und der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet, Dübellöcher bei Auszug fachgerecht zu verschließen.

Das Gericht hat die Dübellöcher als Substanzeingriffe in die Mietsache gewertet, die vom Mieter bei Rückgabe der Mietsache beseitigt werden müssen.

Volltext des Urteils

Landgericht Wuppertal, Urteil vom 16.07.2020, Az. 9 S 18/20
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