Instanz-Urteil im Mietrecht

Wohnungseigentum: Grillfrequenz innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage

Positiv für Vermieter
Aktenzeichen: 10 C 1126/12
Urteil vom: 11.12.2012
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat mit Urteil vom 11.12.2012 (Az. 10 C 1126/12) entschieden, dass in einer Wohnungseigentumsanlage vier Mal im Jahr mit Holzkohle gegrillt werden darf. 

Zum Volltext der Entscheidungsgründe

Amtsgericht Halle (Saale), Urteil vom 11.12.2012, Az. 10 C 1126/12
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