Instanz-Urteil im Mietrecht

Unzulässige Überwachung durch Kamera-Attrappe (Überwachungsdruck)

Neutral
Aktenzeichen: 67 S 73/18
Urteil vom: 14.08.2018

LG Berlin (Zivilkammer 67), Urteil vom 14.08.2018 - 67 S 73/18

Ein Eingriff liegt dabei nicht nur vor, wenn tatsächlich eine Überwachung erfolgt, sondern kann im Einklang mit der Rechtsprechung der Kammer bereits dann gegeben sein, wenn Dritte - hier die Mieter, Besucher derselben sowie sonstige Dritte - eine Überwachung durch Überwachungskameras aufgrund von Verdachtsmomenten ernsthaft befürchten müssen (sog. „Überwachungsdruck").

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LG Berlin Urteil vom 14.08.2018, Az. 67 S 73/18
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