Instanz-Urteil im Mietrecht

Google ist zur Entfernung von Luftfotos eines Wohngrundstücks verpflichtet

Neutral
Aktenzeichen: 2-03 O 388/25
Urteil vom: 24.09.2026

Landgericht Frankfurt, Urteil vom 24.09.2026, Az. 2-03 O 388/25


"Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist auch rechtswidrig. Denn die durch den Charakter des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als Rahmenrecht veranlasste umfassende Interessenabwägung fällt zu Gunsten des Klägers aus. Die Kammer beantwortet die sich hier stellende entscheidungserhebliche Rechtsfrage dahingehend, dass es niemand hinnehmen muss, dass Luftbildaufnahmen seines bewohnten Grundstücks ohne Zustimmung öffentlich – hier weltweit – verbreitet werden, jedenfalls wenn hierdurch Grundstücksbereiche abgebildet werden, die öffentlichen Blicken entzogen sind."

Volltext des Urteils

Landgericht Frankfurt, Urteil vom 24.09.2026, Az. 2-03 O 388/25
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