Instanz-Urteil im Mietrecht

Schriftform des Mietvertrages

Neutral
Aktenzeichen: 5 O 1146/24
Urteil vom: 22.04.2025

Landgericht Dresden, Endurteil vom 22.04.2025, Az. 5 O 1146/24


"Die Wahrung der gesetzlichen Schriftform erfordert es, dass sich die wesentlichen Vertragsbedingungen, zu denen insbesondere der Mietgegenstand, die Höhe der Miete und die Dauer sowie die Parteien des Mietverhältnisses zählen, aus der Vertragsurkunde ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 24.07.2013 – XII ZR 104/12, Rn. 21, juris; OLG, Beschluss vom 26.02.2019 – 5 U 1894/18, Rn. 23, juris). ".

Volltext des Urteils

Landgericht Dresden, Endurteil vom 22.04.2025, Az. 5 O 1146/24
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