Landgericht Dresden, Endurteil vom 22.04.2025, Az. 5 O 1146/24
Instanz-Urteil im Mietrecht
Schriftform des Mietvertrages
Neutral
Aktenzeichen:
5 O 1146/24
Urteil vom:
22.04.2025
Landgericht Dresden, Endurteil vom 22.04.2025, Az. 5 O 1146/24
"Die Wahrung der gesetzlichen Schriftform erfordert es, dass sich die wesentlichen Vertragsbedingungen, zu denen insbesondere der Mietgegenstand, die Höhe der Miete und die Dauer sowie die Parteien des Mietverhältnisses zählen, aus der Vertragsurkunde ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 24.07.2013 – XII ZR 104/12, Rn. 21, juris; OLG, Beschluss vom 26.02.2019 – 5 U 1894/18, Rn. 23, juris). ".
Volltext des Urteils
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