Instanz-Urteil im Mietrecht
Keine digitale Belegeinsicht bei Gewerberaum
Negativ für Vermieter
Aktenzeichen:
Urteil vom:
18.07.2025
Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 18.07.2025, Az. 12 U 73/24
"Wie auch die Klägerin erkennt, ist aufgrund einer fehlenden Verweisungsnorm nach § 578 BGB der nunmehr geltende § 556 Abs. 4 BGB lediglich im Wohnraummietrecht direkt anwendbar. Auch wenn die bisherige Rechtsprechung die Norm auf Gewerberaummietverhältnisse analog angewendet hat, führt dies im vorliegenden Fall nicht zu einem Entfallen der Verpflichtung der Klägerin, der Beklagten Einsicht in die Originalbelege in Papierform zu gewähren."
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