Instanz-Urteil im Mietrecht

Art und Weise der Mangelbeseitigung bzw. Instandsetzung wird durch Vermieter bestimmt

Positiv für Vermieter
Aktenzeichen: 67 S 431/14
Urteil vom: 12.10.2015

Landgericht Berlin, Urteil vom 12.10.2015, Az. 67 S 431/14


„Nach einhelliger Ansicht hat der Mieter keinen Anspruch auf Vornahme einer konkreten Maßnahme zur Mängelbeseitigung, sondern lediglich auf Beseitigung des Mangels, in welcher geeigneten Weise auch immer es der Vermieter bewerkstelligen möchte." 

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Landgericht Berlin, Urteil vom 12.10.2015, Az. 67 S 431/14
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