Landgericht Berlin, Urteil vom 12.10.2015, Az. 67 S 431/14
Instanz-Urteil im Mietrecht
Art und Weise der Mangelbeseitigung bzw. Instandsetzung wird durch Vermieter bestimmt
Positiv für Vermieter
Aktenzeichen:
67 S 431/14
Urteil vom:
12.10.2015
Landgericht Berlin, Urteil vom 12.10.2015, Az. 67 S 431/14
„Nach einhelliger Ansicht hat der Mieter keinen Anspruch auf Vornahme einer konkreten Maßnahme zur Mängelbeseitigung, sondern lediglich auf Beseitigung des Mangels, in welcher geeigneten Weise auch immer es der Vermieter bewerkstelligen möchte."
Zum Volltext des Urteils
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