Amtsgericht Dachau, Endurteil vom 10.05.2024, Az. 4 C 240/22
Instanz-Urteil im Mietrecht
Verwertungskündigung bei Verkauf im vermieteten Zustand
Positiv für Vermieter
Aktenzeichen:
4 C 240/22
Urteil vom:
10.05.2024
Amtsgericht Dachau, Endurteil vom 10.05.2024, Az. 4 C 240/22
Der von der Sachverständigen ermittelte Mindererlös von 432.000,00 Euro, mithin ca. 26,77%, ist auch als erheblich anzusehen, da die Erheblichkeitsgrenze, bei der von einem wesentlichen Nachteil im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB gesprochen werden kann, bei einem Mindererlös von 15% bis 20% anzusetzen ist.
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