Instanz-Urteil im Mietrecht

Verwertungskündigung bei Verkauf im vermieteten Zustand

Positiv für Vermieter
Aktenzeichen: 4 C 240/22
Urteil vom: 10.05.2024

Amtsgericht Dachau, Endurteil vom 10.05.2024, Az. 4 C 240/22


Der von der Sachverständigen ermittelte Mindererlös von 432.000,00 Euro, mithin ca. 26,77%, ist auch als erheblich anzusehen, da die Erheblichkeitsgrenze, bei der von einem wesentlichen Nachteil im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB gesprochen werden kann, bei einem Mindererlös von 15% bis 20% anzusetzen ist.

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Amtsgericht Dachau, Endurteil vom 10.05.2024, Az. 4 C 240/22
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Verwertungskündigung § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB Amtsgericht Muster

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