Instanz-Urteil im Mietrecht
Grillen mit Holzkohle in Mehrfamilienhäusern
Positiv für Vermieter
Aktenzeichen:
6 C 545/96
Urteil vom:
29.04.1997
Das Amtsgericht Bonn hat mit Urteil vom 29.04.1997 (Az. 6 C 545–96) für Mieter von Mehrfamilienhäusern in der Zeit von April bis September das Grillen unter Verwendung von Holzkohle nur einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse zugelassen und dem grillenden Mieter noch aufgegeben, die Mieter im Haus, deren Belästigung durch Rauchgase unvermeidlich ist, 48 Stunden vorher darüber zu informieren.
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