Instanz-Urteil im Mietrecht

Fortsetzung des Mietvertrags wegen sozialer Härte trotz Eigenbedarfskündigung

Neutral
Aktenzeichen: 67 S 20/23
Urteil vom: 30.01.2024

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.12.2023, Az. 67 S 20/23


Amtlicher Leitsatz:


Eine vom Gericht angeordnete Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit nach § 574a Abs. 2 BGB, 308a Abs. 1 ZPO ist dem Vermieter grundsätzlich nur dann zumutbar, wenn die vom Mieter entrichtete Miete der marktüblichen Neuvermietungsmiete entspricht. 


Liegt die bisherige Vertragsmiete darunter und ist für den Mieter die Entrichtung einer marktüblichen Miete sozialverträglich, hat das Gericht neben der unbestimmten Fortsetzung des Mietverhältnisses eine entsprechende Erhöhung des Mietzines anzuordnen.

Zum Volltext des Urteils

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.12.2023, Az. 67 S 20/23
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