Landgericht Oldenburg, Urteil vom 10.10.2001, Az. 2 S 649/01
Instanz-Urteil im Mietrecht
Schadensersatz wegen Überschreitung von Nebenkostenpauschale
Positiv für Vermieter
Aktenzeichen:
2 S 649/01
Urteil vom:
10.10.2001
Im konkreten Fall wurde entschieden, dass ein erheblicher (dreifacher) Mehrverbrauch der pauschal vereinbarten Stromkosten vom Mieter als Schadensersatz an den Vermieter zu leisten ist.
Das Gericht führt aus, dass sich der Mieter dann wegen § 242 BGB nicht auf die Pauschalkosten berufen könne.
Das Gericht führt aus, dass sich der Mieter dann wegen § 242 BGB nicht auf die Pauschalkosten berufen könne.
Volltext der Entscheidungsgründe
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