Instanz-Urteil im Mietrecht

Höhe je Einzelreparatur bei Kleinreparaturen

Positiv für Vermieter
Aktenzeichen: 15 C 256/19
Urteil vom: 05.02.2020

Die Höhe je Einzelreparatur ist für die notwendige Transparenz einer Kleinreparaturenklausel in einem festen Betrag auszuweisen. 

Diese Entscheidung lässt einen Höchstbetrag bis € 150,00 zu (“Gegen einen Höchstbetrag pro Reparatur von 100-150 EUR sowie einer Höchstgrenze von 8 % der Jahreskaltmiete bestehen nach h.A. keine Bedenken.”).

Volltext des Urteils

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 05.02.2020, Az. 15 C 256/19
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