Instanz-Urteil im Mietrecht
Höhe je Einzelreparatur bei Kleinreparaturen
Positiv für Vermieter
Aktenzeichen:
15 C 256/19
Urteil vom:
05.02.2020
Die Höhe je Einzelreparatur ist für die notwendige Transparenz einer Kleinreparaturenklausel in einem festen Betrag auszuweisen.
Diese Entscheidung lässt einen Höchstbetrag bis € 150,00 zu (“Gegen einen Höchstbetrag pro Reparatur von 100-150 EUR sowie einer Höchstgrenze von 8 % der Jahreskaltmiete bestehen nach h.A. keine Bedenken.”).
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