Neue Heizkostenverordnung jetzt in Kraft
News vom 01.12.2021
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Die Novelle der Heizkostenverordnung ist am 01.12.2021 in Kraft getreten.
Diese Änderungen kommen auf Vermieter zu:
- Bis Ende 2026 müssen grundsätzlich alle Messgeräte (Zähler, Heizkostenverteiler) aus der Ferne abzulesen sein. Ein Betreten der Wohnung wird dadurch nicht mehr notwendig sein.
- Die Geräte müssen auch mit Systemen anderer Anbieter Daten austauschen können, sog. Interoperabilität. So soll ein einfacher Wechsel des Messdienstleisters ermöglicht werden.
- Erfolgt die Installation von neuen Geräten mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten der geänderten Heizkostenverordnung, müssen die Messgeräte an ein sog. Smart-Meter-Gateway (zentrale Kommunikationseinheit nach Messstellenbetriebsgesetz) angebunden werden können, ansonsten gilt eine Übergangsfrist bis 2031.
- Sind fernablesbare Geräte installiert, muss der Vermieter dem Mieter monatlich Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mitteilen.
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