EuGH: Score einer Bonitätsauskunft darf nicht alleine maßgeblich sein

News vom 25.01.2024
EuGH: Score einer Bonitätsauskunft darf nicht alleine maßgeblich sein Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit Urteilen vom 07.12.2023 (Az. C-634/21, C-26/22 und C-64/22) mit dem sog. Scoring der Auskunftei Schufa befasst.

Der Score-Wert schätzt ein, wie gut die abgefragte Person Ihren Zahlungsverpflichtungen vermutlich nachkommen wird. Das Gericht führt aus, dass nicht ausschließlich auf Grundlage einer automatisierten Einstufung der Kreditwürdigkeit über das Zustandekommen eines Vertrags entschieden werden dürfe. Der Score sei dann eine unzulässige automatisierte Entscheidung im Einzelfall. 

Eine direkte Auswirkung der Entscheidungen für Vermieter erscheint fraglich: Die Urteile beziehen sich konkret auf den Schufa-Score, nicht dagegen auf andere Bonitätsauskünfte. 

Der Vermieter sollte jedoch darauf achten, dass eine solche Prüfung nicht alleiniger Maßstab seiner Entscheidung über die Eingehung eines Mietverhältnisses darstellt.

>> Zum Volltext des Urteils C‑634/21
Nach alledem ist auf die erste Frage zu antworten, dass Art. 22 Abs. 1 DSGVO dahin auszulegen ist, dass eine „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ im Sinne dieser Bestimmung vorliegt, wenn ein auf personenbezogene Daten zu einer Person gestützter Wahrscheinlichkeitswert in Bezug auf deren Fähigkeit zur Erfüllung künftiger Zahlungsverpflichtungen durch eine Wirtschaftsauskunftei automatisiert erstellt wird, sofern von diesem Wahrscheinlichkeitswert maßgeblich abhängt, ob ein Dritter, dem dieser Wahrscheinlichkeitswert übermittelt wird, ein Vertragsverhältnis mit dieser Person begründet, durchführt oder beendet.
EuGH, Urteil vom 07.12.2023, Az. C‑634/21