Datenschutzinformationen für den Mieter (DSGVO)
Diese Informationen können der Mietpartei spätestens bei Unterzeichnung des Mietvertrages ausgehändigt werden, um die nach Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) erforderliche Transparenzpflicht zu erfüllen.
Das Merkblatt ist auf die Verwendung im Rahmen von Mietverhältnissen angepasst und kann am Bildschirm ausgefüllt werden. Auch die Informationen für den im Jahr 2022 anstehenden Zensus sind enthalten.
Die dritte Seite enthält rechtliche Erläuterungen für den Verwender. Es wird auch auf die Löschungs- und Aufbewahrungspflichten nach Ende des Mietverhältnisses eingegangen.
Diese Informationen sind In unseren Mietverträgen für Wohnraum, für Eigentumswohnungen, für Einfamilienhaus und für Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch bereits enthalten.
letzte Aktualisierung am 06.01.2021
3 Seiten
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