Informationsschreiben gemäß Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz -EWSG- (Muster)

DOCX

Vermieter müssen die Entlastung mit der nächsten fälligen jährlichen Heizkostenabrechnung an den Mieter weitergeben, § 5 Abs. 1 EWSG

Mieter, die in den letzten neun Monaten bereits eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung erhalten haben sowie Mieter, die in den letzten neun Monaten (also seit Kriegsbeginn Russlands) erstmals einen Mietvertrag mit bereits erhöhten Betriebskosten abgeschlossen haben, müssen anstelle der Entlastung über die Heizkostenabrechnung einen Teil der Betriebskostenvorauszahlung im Dezember zurückhalten, also nicht zahlen. 

Der Vermieter ist zur Informationen seines Mieters wie folgt verpflichtet (dazu dient dieses Muster):

(1) Er gibt die Information, die er von seinem Versorger erhält (Internetseite des Versorgers oder Benachrichtigung des Versorgers an ihn) und

(2) die Höhe der Entlastung unverzüglich in Textform an den Mieter weiter.

Der Vermieter informiert (3) weiter darüber, dass die Entlastung dem Mieter im Rahmen der Heizkostenabrechnung für die laufende Abrechnungsperiode zugute kommt.

Dabei muss der Vermieter auf ein (4) Informationsblatt hinweisen, das die Bundesregierung zur Verfügung stellt (beispielsweise durch einen Link in einer E-Mail an den Mieter).


letzte Aktualisierung am 20.11.2022
2 Seiten + 4 Seiten Erläuterung

Word-Format

Relevant für Wohnraum Eigentumswohnung Einfamilienhaus Verwaltung Sonstiges
    Tags EWSG Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz Information Vermieter Mieter Dezember 2022 Vermieterbund
DOWNLOAD ALS NICHT­MITGLIED
Als Nichtmitglied ist keine Registrierung notwendig.

Nach Bestellung können Sie bei Zahlung mit Paypal oder per Lastschrift das Dokument direkt auf Ihrem Endgerät speichern.
DOWNLOAD ALS MITGLIED
Als Mitglied erhalten Sie die Dokumente günstiger oder kostenfrei.

Sie können alle Dokumente direkt auf Ihrem Endgerät speichern.