BGH Urteil

Kündigungssperrfrist und Vorkaufsrecht auch bei Realteilung eines Grundstücks

Negativ für Vermieter
Aktenzeichen: VIII ZR 126/07
Urteil vom: 28.05.2008

Amtlicher Leitsatz:


Die für die Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnräumen geltenden Bestimmungen der §§ 577, 577 a BGB (Vorkaufsrecht des Mieters, Kündigungsbeschränkungen zu Lasten des Erwerbers) finden auf die Realteilung eines mit zu Wohnzwecken vermieteten Einfamilienhäusern bebauten Grundstücks entsprechende Anwendung.

Zum Volltext des Urteils

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.05.2008, Az. VIII ZR 126/07
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