Allgemein
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Tipp
Nach der gesetzlichen Regelung ist eine Mieterhöhung, die beispielsweise im Dezember 2018 den Mietern gegenüber ausgesprochen wurde, ab dem 01.03.2019 von den Mietern zu zahlen. Hierfür ist allerdings die Zustimmung der Mieter in schriftlicher Form erforderlich, wobei es gemäß der aktuellen Rechtsprechung auch ausreichend ist, wenn die Mieter die erhöhte Miete zahlen. Die Zahlung bedeutet dann die Zustimmung.

Wird weder zugestimmt, noch gezahlt, muss der Vermieter seine Mieterhöhung mittels einer gerichtlichen Klage geltend machen, wenn er aus dem Mieterhöhungsschreiben seine Rechte weiter verfolgen möchte.

Die gesetzlichen Fristen für eine Zustellung des Mieterhöhungsschreibens im Dezember 2018 lauten wie folgt:

  • Ablauf der Zustimmungsfrist der Mieter ist der 28. Februar 2019
  • Beginn der Mieterhöhung ist der 01.03.2019
  • Ablauf der Klagefrist für den Vermieter ist der 31.05.2019.
  • Nach Fristablauf kann keine Klage mehr eingereicht werden.
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