Experten-Tipp

Mieterhöhung bzw. Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete mit qualifiziertem Mietspiegel

Allgemein
Tipp 139 von 384
Tipp für Mitglieder
Will der Mieter eine bestehende Miete erhöhen, bietet sich ihm die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach den §§ 558 ff. BGB an. Dazu muss die Miete bei Eintritt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert sein. Es darf die ortsübliche Ver...
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