Allgemein
Tipp 144 von 361
Tipp für Mitglieder
Der sog. mietgemäße Gebrauch meint die übliche Abnutzung der Mietsache, die dem Vertragszweck entspricht und daher mit der Miete bereits abgegolten ist. Der Mieter haftet daher auch nicht für Substanzverletzungen, die sich in diesem Rahmen bewe...
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel anzusehen.
  • Gebrauch
  • Mietgemäß
  • Vertragszweck

Sie haben Fragen?

Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.

Telefonische Beratung

Kostenlose Beratung für Mitglieder

Mitglieder-Hotline
deutsches Festnetz*
Nichtmitglieder-Hotline
Für Nichtmitglieder: 1,99 €/min* Kosten aus dem Mobilfunknetz können abweichen