Experten-Tipp

Minderung: Vereinbarung über Höhe der Minderung

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Es wird vertreten, dass sich Vermieter und Mieter ausnahmsweise (eigentlich gilt § 536 Abs. 4 BGB, nach dem abweichende Regelungen unwirksam sind) in Ansehung konkreter Baumaßnahmen auf eine bestimmte Minderung auch für die Zukunft jedenfalls dann...
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