Experten-Tipp
Kündigung des Mieters bei Verzug mit Betriebskostennachzahlungen
Laufendes Mietverhältnis
Tipp 305 von 361
Tipp für Mitglieder
Eine ordentliche Kündigung wegen schuldhafter nicht unerheblicher Pflichtverletzung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB dürfte nach Abmahnung mit Kündigungsandrohung wirksam sein, wenn der Mieter mit Nachzahlungen aus mehreren Abrechnungen in Verzug gerat...
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel anzusehen.
Sie haben Fragen?
Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.