Experten-Tipp
Kündigung des Mieters bei Verzug mit abgerechneten Betriebskostennachzahlungen
Laufendes Mietverhältnis
Tipp 335 von 397
Tipp für Mitglieder
Eine ordentliche Kündigung wegen schuldhafter nicht unerheblicher Pflichtverletzung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB dürfte nach Abmahnung mit Kündigungsandrohung jedenfalls dann wirksam sein, wenn der Mieter mit Nachzahlungen aus mehreren Abrechnungen...
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