Experten-Tipp

Kündigung des Mieters bei Verzug mit Betriebskostennachzahlungen

Laufendes Mietverhältnis
Tipp 305 von 361
Tipp für Mitglieder
Eine ordentliche Kündigung wegen schuldhafter nicht unerheblicher Pflichtverletzung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB dürfte nach Abmahnung mit Kündigungsandrohung wirksam sein, wenn der Mieter mit Nachzahlungen aus mehreren Abrechnungen in Verzug gerat...
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