Experten-Tipp

Kündigung des Mieters bei Verzug mit abgerechneten Betriebskostennachzahlungen

Laufendes Mietverhältnis
Tipp 335 von 397
Tipp für Mitglieder
Eine ordentliche Kündigung wegen schuldhafter nicht unerheblicher Pflichtverletzung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB dürfte nach Abmahnung mit Kündigungsandrohung jedenfalls dann wirksam sein, wenn der Mieter mit Nachzahlungen aus mehreren Abrechnungen...
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel anzusehen.
  • Kündigung
  • Betriebskostennachzahlungen

Sie haben Fragen?

Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.

Telefonische Beratung

Kostenlose Beratung ab Basis-Mitgliedschaft

Mitglieder-Hotline
*deutsches Festnetz
Nichtmitglieder-Hotline
*1,99 €/Min; mobil abweichend