Experten-Tipp
Heizkostenverordnung: Geltung in „Räumen“ im Gegensatz zu Wohnräumen
Allgemein
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Tipp
Die Heizkostenverordnung unterscheidet nicht zwischen Wohnraum und Gewerberaum. Es wird allgemein von „Räumen“ gesprochen.
Die Heizkostenverordnung ist daher sowohl im Wohnraummietrecht als auch im Gewerberaummietrecht grundsätzlich verbindlich. Ausnahmen finden sich in § 11 der Heizkostenverordnung.
Die Heizkostenverordnung ist daher sowohl im Wohnraummietrecht als auch im Gewerberaummietrecht grundsätzlich verbindlich. Ausnahmen finden sich in § 11 der Heizkostenverordnung.
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