Laufendes Mietverhältnis
Tipp 289 von 352
Tipp für Mitglieder
Da die Regelungen bezüglich des Eintrittsrechts in den Mietvertrag durch Ehegatten, Lebensgefährten, Mitmieter, usw. nach §§ 563 ff. BGB in diesem Fall ohne Bedeutung sind, wird das Mietverhältnis nach § 564 S. 1 BGB mit den Erben fortgesetzt:...
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