Experten-Tipp

Vertragspartner bei Entnahme von Strom, Gas oder Wasser aus Versorgungsnetz

Allgemein
Tipp 103 von 384
Tipp für Mitglieder
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nimmt derjenige, der aus einem Verteilungsnetz eines Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt, das Angebot (sog. Realofferte) zum Abschluss eines entsprechenden Versor...
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel anzusehen.
  • Rechtsprechung
  • Vertragspartner
  • Versorgungsnetz

Sie haben Fragen?

Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.

Telefonische Beratung

Kostenlose Beratung ab Basis-Mitgliedschaft

Mitglieder-Hotline
*deutsches Festnetz
Nichtmitglieder-Hotline
*1,99 €/Min; mobil abweichend