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Tipp 151 von 384
Tipp für Mitglieder
Es ist zulässig, vertraglich im Wohnraummietrecht einen Kündigungsausschluss für bis zu 48 Monate zu vereinbaren, wenn dieser für beide Mietvertragsparteien gleichermaßen gilt. Dabei ist allerdings auf die Formulierung zu achten. Wir schlagen b...
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  • Kündigungsausschluss
  • Wohnraummietrecht

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