Allgemein
Tipp 121 von 384
Tipp für Mitglieder
Die Durchführung von Schönheitsreparaturen gehört zu dem Bereich der Instandhaltung und Instandsetzung. Nach der gesetzlichen Regelung in § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB obliegt diese Aufgabe dem Vermieter.
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel anzusehen.
  • Schönheitsreparaturen
  • Instandhaltung
  • BGB

Sie haben Fragen?

Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.

Telefonische Beratung

Kostenlose Beratung ab Basis-Mitgliedschaft

Mitglieder-Hotline
*deutsches Festnetz
Nichtmitglieder-Hotline
*1,99 €/Min; mobil abweichend