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Tipp für Mitglieder
Die §§ 576–576b BGB enthalten Sonderregelungen für die Beendigung von Mietverhältnissen über sog. Werkmietwohnungen und sog. Werkdienstwohnungen. Als Werkwohnung werden Wohnungen bezeichnet, bei denen regelmäßig ein enger Zusammenhang zwischen...
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  • Werkwohnungen

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