Experten-Tipp
Kautionssparbuch: Vermieter trägt Kosten
Allgemein
Tipp 195 von 385
Tipp für Mitglieder
Soweit der Vermieter ein mietvertraglich vereinbartes Kautionssparbuch eröffnet hat, muss dieser auch die Kosten für die Anlage und die Kontoführung zahlen.
Dies ergibt sich grundsätzlich aus der Vorschrift des § 551 Abs. 3 S. 1 BGB: „Der Vermi...
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