Experten-Tipp

Besichtigungsrecht des Vermieters

Allgemein
Tipp 168 von 384
Tipp für Mitglieder
Im Gesetz ist nicht geregelt, ob dem Vermieter ein Recht zur Besichtigung der Mietsache zusteht. Ein solches Recht kann sich aus Ihrem Mietvertrag ergeben sowie aus § 241 Abs. 2 oder § 242 BGB als vertragsbegleitende Nebenpflicht abgeleitet werden...
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel anzusehen.
  • Besichtigungsrecht
  • Mietvertrag
  • Nebenpflicht

Sie haben Fragen?

Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.

Telefonische Beratung

Kostenlose Beratung ab Basis-Mitgliedschaft

Mitglieder-Hotline
*deutsches Festnetz
Nichtmitglieder-Hotline
*1,99 €/Min; mobil abweichend