Allgemein
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Tipp für Mitglieder
Im Gesetz ist nicht geregelt, ob dem Vermieter ein Recht zur Besichtigung der Mietsache zusteht. Ein solches Recht kann sich aus Ihrem Mietvertrag ergeben sowie aus § 241 Abs. 2 oder § 242 BGB als vertragsbegleitende Nebenpflicht abgeleitet werden...
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