Experten-Tipp

Nießbrauch: Abschluss eines Mietvertrages ohne Zustimmung des Eigentümers

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Nach § 567 Satz 1 BGB tritt ein Nießbrauchsberechtigter in einen mit dem Eigentümer geschlossenen Mietvertrag als Vermieter ein, wenn nach Abschluss des Mietvertrages das Nießbrauchsrecht eingeräumt wird. In diesem Fall wird der Nießbrauchsbere...
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