Experten-Tipp

Betriebskosten: Keine Einwendungen durch den Mieter nach Jahresfrist

Laufendes Mietverhältnis
Tipp 277 von 384
Tipp für Mitglieder
Maßgeblich ist § 556 Abs. 3 S. 5-6: „Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen...
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