Experten-Tipp
Betriebskosten: Keine Einwendungen durch den Mieter nach Jahresfrist
Laufendes Mietverhältnis
Tipp 278 von 385
Tipp für Mitglieder
Maßgeblich ist § 556 Abs. 3 S. 5-6:
„Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen...
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